Problematisches Medikament aus Schweizer Tierhaltung verbannt. Die Tierbranche verbietet auf privatrechtlichem Weg das Hormon PMSG zur Behandlung von Fruchtbarkeitsproblemen bei Schweinen. Der Grund liegt in den bedenklichen Herstellungsbedingungen, die mit dem hohen Tierwohlstandard in der einheimischen Landwirtschaft nicht vereinbar sind. Die neue Auflage gilt für jegliches Fleisch von «QM-Schweizer Fleisch», einem Programm mit einer fast vollständigen Marktabdeckung.
Text: Schweizer Bauernverband

Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbands (SBV) entschied kürzlich, beim Basisprogramm von «QM-Schweizer Fleisch» auf Antrag der Suisseporcs auf das Hormon PMSG in der einheimischen Tierzucht zu verzichten. PMSG wird aus dem Blut von tragenden Stuten gewonnen und dient in einzelnen Fällen dazu, Fruchtbarkeitsprobleme bei Schweinen zu behandeln. Der Grund für den Entscheid ist die Erkenntnis, dass die Bereitstellung des Hormons nach wie vor unter für die Stuten tierquälerischen Bedingungen erfolgt. Der Wechsel der Herkunft von Südamerika nach Europa (Island) hat nicht die erhoffte Verbesserung gebracht. Die Branche war sich einig, dass die Verwendung eines solches Präparats nicht mit dem hohen Stellenwert vereinbar ist, den das Tierwohl in der einheimischen Landwirtschaft einnimmt. Dies, obwohl es bereits bisher sehr selten, ausschliesslich therapeutisch und bei weniger als einem Prozent der Mutterschweine eingesetzt worden war. Der leistungssteigernde Einsatz von Hormonen war in der Schweiz
nie erlaubt, weshalb im inländischen Fleisch sowieso keine Hormonrückstände zu finden sind. Das Programm QM-Schweizer Fleisch wird vom SBV geführt. Alle grösseren Schlachtbetriebe in der Schweiz verlangen von ihren Lieferanten, dass sie die Anforderungen von «QM-Schweizer Fleisch» erfüllen. Damit ist die beschlossene Bedingung für 95 Prozent der Schweizer Tierhaltungsbetriebe per 1. September 2022 verbindlich und der Einsatz von PMSG für alle Tierkategorien verboten. Es folgt nun die entsprechende Information an die Tierärztinnen und -ärzte, damit diese das Hormon nicht mehr verschreiben. Die Einhaltung der neuen Auflage wird ab 2023 kontrolliert