Der Bund will den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau verbessern. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können neu nur noch Personen mit Fachbewilligung erwerben.
Die entsprechenden Massnahmen sind nun in der Vernehmlassung.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet. Diese präzisiert die Anforderungen an die Fachbewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden, wie das UVEK in einer Mitteilung schreibt. Eine Verlängerung der Fachbewilligung sei an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60 000 Fachbewilligungen geben. Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz könnten neu nur noch Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung erwerben. So soll der professionelle Umgang mit Chemikalien gestärkt werden. Die Massnahmen würden dazu beitragen, die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes zu erfüllen. Dieser will die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung halbieren.