Die Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) bezweckt, das Tierwohl bei der Schlachtung in- und ausserhalb von Schlachtbetrieben zu verbessern. Dazu sollen Stress und Leiden für die Tiere
weiter vermindert werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über den VTSchS revidiert. Ziel sei es, die Schlachtung für die Tiere möglichst schonend durchzuführen. Dazu seien insbesondere die Betäubungsmethoden an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst worden, heisst es in einer Mitteilung.
Die Verordnung enthält laut BLV mehrere grundlegende Neuerungen: Dazu gehörten erstmalig die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur- sowie Handels- und Gastronomiebetrieben. Neu sei auch die Regelung der Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolge zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die Revision schaffe nun die Grundlage dafür, dass künftig auch schonendere Gasgemische eingesetzt werden könnten. Die Verordnung trat am 1. Januar 2022 in Kraft.