Der Nationalrat lehnt die Massentierhaltungs-Initiative, den Gegenvorschlag und die Rückweisung ab. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf: Die Schweizer Tierhaltung ist auf einem weltweit einzigartig hohen Niveau und verbessert sich laufend weiter. Zudem besteht ein ausreichendes Angebot für tierische Lebensmittel, die weitergehende Anforderungen erfüllen.

Der Nationalrat beriet die Massentierhaltungs-Initiative, den Gegenvorschlag des Bundesrates und die von gewissen Kreisen geforderte Rückweisung in die Kommission. Er hat allen drei Begehren eine Absage erteilt. Diese Entscheide sind aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) richtig. Die Schweizer Landwirtschaft zeichnet sich durch eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit, einen besonders hohen Tierwohlstandard dank viel genutzten freiwilligen
Zusatz- und Labelprogrammen, gesetzlich geregelten Höchsttierbestände sowie ein funktionierendes Kontrollsystem aus. Zudem gibt es auch für weitergehende Anforderungen ein ausreichend grosses Angebot an tierischen Lebensmitteln. Die Initiative selbst würde die Biorichtlinien in der Tierhaltung vorgeben, der Schweizer Bevölkerung damit die Wahlfreiheit entziehen sowie die Preise für tierische Produkte in der Schweiz massiv erhöhen.
Sie würde Tausende von zusätzlichen Ställen bedingen, was der Raumplanungspolitik diametral entgegensteht. Der Gegenvorschlag wiederum setzt an einem anderen Ort an als die Initiative. Er hätte vor allem auf die Rindviehhaltung die grössten Auswirkungen und würde die Landwirtschaft im Berggebiet empfindlich treffen. Auch beim Gegenvorschlag wären sehr viele und zum Teil gar nicht umsetzbare Umbauten sowie eine Verteuerung der Produktion die Folge. Zudem bezieht sich der Gegenvorschlag nur auf die einheimische Produktion. Für die Importe würden keinerlei Auflagen gelten. Auch für eine mit Aufwand und Verzögerungen verbundene Zusatzschlaufe über eine Rückweisung besteht weder eine Notwendigkeit noch die zeitliche Möglichkeit aufgrund der geltenden Fristen.