Der Ständerat lenkte in der Differenzbereinigung zum Gentechnikgesetz ein und übernahm die Lösung des Nationalrats: Damit hat sich auch die kleine Kammer für eine GVO-freie Landwirtschaft ohne Ausnahmen für die nächsten vier Jahre und einen Auftrag zur Erarbeitung einer künftigen Regelung für die neuen Züchtungsverfahren ausgesprochen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. Der Ständerat hat am Dienstag, 8. März 2022 erneut das Gentechnikgesetz beraten und die Differenzen zum Nationalrat aus der Welt geschafft. Die kleine Kammer übernahm dessen Vorschlag, das Moratorium ohne Ausnahmen um weitere vier Jahre zu verlängern. Auf der anderen Seite ist der Bundesrat nun definitiv beauftragt, bis Mitte 2024 einen Vorschlag für eine risikobasierte Regelung der neuen Züchtungsverfahren vorzulegen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diesen Entscheid. Er legt die Basis, damit die Schweizer Landwirtschaft weiterhin GVO-frei bleibt und gleichzeitig eine Lösung zur Regelung der neuen Züchtungsmethoden gesucht wird.